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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12   

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https://dejure.org/2013,6585
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12 (https://dejure.org/2013,6585)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 L 138/12 (https://dejure.org/2013,6585)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 L 138/12 (https://dejure.org/2013,6585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 87 Abs 1 ZPO, § 92 Abs 3 VwGO, § 173 VwGO
    Rechtsmittelrücknahme durch einen von zwei bestellten Prozessbevollmächtigten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 92 Abs. 3, VwGO § 173, ZPOO § 87 Abs. 1
    Zwei Prozessbevollmächtigte, Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt, Antrag auf Zulassung der Berufung, Berufungszulassungsantrag, anwaltliche Prozesserklärung, Verlust des Rechtsmittels, Prozessvollmacht, Vollmacht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 76.97

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12
    Denn solange dem Gericht das Ende des bisherigen Vertretungsverhältnis nicht angezeigt wird, ist der bisherige anwaltliche Prozessbevollmächtigte für das Gericht bevollmächtigt, für den Kläger Prozesshandlungen vorzunehmen und verfahrensbeendende Prozesserklärungen abzugeben (vgl. § 173 VwGO, § 87 ZPO; BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 76.97 -, zit. nach juris Rn. 2).

    Denn angesichts der Konsequenzen, die das Erlöschen einer Vertretungsmacht im Außenverhältnis haben kann, darf die tatsächliche Vollmachtslage nicht zweifelhaft sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 76.97 -, zit. nach juris Rn. 3).

    Dies insbesondere deshalb nicht, weil der schlichten Bestellungsanzeige eines neuen Prozessbevollmächtigten schon wegen der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit der Mehrfachvertretung (§ 84 ZPO) ein solcher Aussagegehalt nicht zweifelsfrei entnommen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 16. Oktober 2000 - 3 U 102/99 -, zit. nach juris Rn. 4; BSG, Beschl. v. 15. Dezember 2008 - B 11 AL 115/08 B -, zit. nach juris Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 76.97 -, a.a.O.).

  • OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 37/05

    Zurücknahme der Berufung durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten; Zustellung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12
    Der Kläger muss demnach die prozessbeendende Erklärung seines Bevollmächtigten C., die ohne Einschränkung erfolgt ist und damit den Verlust des Rechtsmittels insgesamt bewirkt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Mai 2007 - XII B 82.86 -, zit. nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 13. Januar 2006 - 4 U 37/05 -, zit. nach juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 317), gegen sich gelten lassen.
  • BSG, 15.12.2008 - B 11 AL 115/08 B

    Wirksamkeit des Widerrufs der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12
    Dies insbesondere deshalb nicht, weil der schlichten Bestellungsanzeige eines neuen Prozessbevollmächtigten schon wegen der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit der Mehrfachvertretung (§ 84 ZPO) ein solcher Aussagegehalt nicht zweifelsfrei entnommen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 16. Oktober 2000 - 3 U 102/99 -, zit. nach juris Rn. 4; BSG, Beschl. v. 15. Dezember 2008 - B 11 AL 115/08 B -, zit. nach juris Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 76.97 -, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 16.10.2000 - 3 U 102/99

    Beginn des Laufs von Rechtsmittelfristen bei Vertretung durch mehrere

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2013 - 2 L 138/12
    Dies insbesondere deshalb nicht, weil der schlichten Bestellungsanzeige eines neuen Prozessbevollmächtigten schon wegen der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit der Mehrfachvertretung (§ 84 ZPO) ein solcher Aussagegehalt nicht zweifelsfrei entnommen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 16. Oktober 2000 - 3 U 102/99 -, zit. nach juris Rn. 4; BSG, Beschl. v. 15. Dezember 2008 - B 11 AL 115/08 B -, zit. nach juris Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 76.97 -, a.a.O.).
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